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Unser Kino haltet sich an die Vorgaben des Vereins „Jugendschutz in den Medien“ welche das Zutrittsalter für öffentliche Filmvorführungen in der Schweiz definiert.

Die gültigen Alterskategorien für Filme in der Schweiz sind:
• Freigegeben ohne Altersbeschränkung (d.h. ab 0 Jahren)
Das Mindestalter in unserem Kino beträgt 4 Jahre!
• Freigegeben ab 6 Jahren
• Freigegeben ab 8 Jahren
• Freigegeben ab 10 Jahren
• Freigegeben ab 12 Jahren
• Freigegeben ab 14 Jahren
• Freigegeben ab 16 Jahren
• Freigegeben ab 18 Jahren

Kinder und Jugendliche können sich Filme, die eine Alterskategorie höher eingestuft sind, bis zu einer Abweichung von maximal zwei Jahren ansehen, sofern sie beim Kinobesuch von einer Person begleitet werden, welche die elterliche Sorge gemäss Artikel 296 ff. ZGB ausübt.

Zur Erklärung: Film ab 16 Jahren. Der grössere Bruder, welcher bereits 16 Jahre alt ist, gilt nicht als Begleitperson für seinen Bruder der 14 Jahre alt ist. Der Zutritt wird dem 14 jährigen verwehrt.

 

D 6/4 = Sprachversion/ Einlassalter/ in Begleitung Erwachsener
D 6(8)= Sprachversion/ Einlassalter/ In Klammer empfohlenes Alter

Das empfohlene Alter (in Klammer) sagt aus, ab wann ein Zuschauer einen Film verstehen und Freude am Zuschauen haben könnte. Es stellt einen durchschnittlichen Richtwert dar.

 

Auch wenn Bildinhalte heute beinahe ungehindert für alle digital zugänglich sind, bleibt es eine wichtige Aufgabe, wo immer möglich Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten und gefährdenden Inhalten zu schützen.

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